Priminer Werkzeugmaschinen GmbH

Tungendorfer Str. 10,

24536 Neumünster / Germany


Tel: +49 4321-2520030
Fax: +49 (0) 4321-252003-90
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Priminer Werkzeugmaschinen GmbH is represented by the managing director: Feiyue Chen, Benjamin Kaehlcke
Register entry:
Registered in the Commercial Register.
At the register court: Amtsgericht Kiel
Under the registration number: HRB 17749 KI
Sales tax identification number according to §27a sales tax law: DE 306455081
Responsible for the content is according to § 55 Abs. 2 RstV: Feiyue Chen, Benjamin Kaehlcke

Datenschutzerklärung

Sie erhalten als Nutzer unserer Internetseite in dieser Datenschutzerklärung alle notwendigen Informationen darüber, wie, in welchem Umfang sowie zu welchem Zweck wir oder Drittanbieter Daten von Ihnen erheben und diese verwenden. Die Erhebung und Nutzung Ihrer Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der europäischen Datenschutgrundverordnung. Wir fühlen uns der Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten besonders verpflichtet und arbeiten deshalb streng innerhalb der Grenzen, die die gesetzlichen Vorgaben uns setzen. Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis, wenn uns das möglich ist. Auch geben wir diese Daten nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weiter. Wir sorgen bei besonders vertraulichen Daten wie im Zahlungsverkehr oder im Hinblick auf Ihre Anfragen an uns durch Einsatz einer SSL-Verschlüsselung für hohe Sicherheit. Wir möchten es aber an dieser Stelle nicht versäumen, auf die allgemeinen Gefahren der Internetnutzung hinzuweisen, auf die wir keinen Einfluss haben. Besonders im E-Mail-Verkehr sind Ihre Daten ohne weitere Vorkehrungen nicht sicher und können unter Umständen von Dritten erfasst werden.

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

Auskunft, Löschung, Sperrung

Sie das Recht, die Berichtigung, die Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden. Damit eine Datensperre jederzeit realisiert werden kann, werden Daten zu Kontrollzwecken in einer Sperrdatei vorgehalten. Werden Daten nicht von einer gesetzlichen Archivierungspflicht erfasst, löschen wir Ihre Daten auf Ihren Wunsch. Greift die Archivierungspflicht, sperren wir Ihre Daten.

Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Zusätzlich sichert der Server folgende Daten:

  1. Die IP-Adresse des Nutzers
  2. Datum und Uhrzeit der Registrierung

Für die Verarbeitung der Daten erteilen Sie uns im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung.
Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

Newsletter

Wir verschicken an unsere Kunden Newsletter. Wir benötigen dafür Ihre E-Mail-Adresse. Wir erheben deshalb Informationen, die eine Überprüfung der Richtigkeit möglich machen. Die in diesem Rahmen erhobenen Daten dienen dem Versand und Empfang des Newsletters. Sie haben keinen anderen Zweck und werden nicht an Dritte weitergegeben. Es werden außer den für den Newsletterversand notwendigen Informationen keine weiteren Daten von unserer Seite erhoben. Da der Newsletterversand und -empfang von Ihrer Einwilligung abhängig ist, können Sie diese Einwilligung zur Erhebung und Speicherung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Nutzen Sie dazu den "Abmelde-Link", der im Newsletter bereitgestellt wird.

Widerspruch Werbe-E-Mails

Im Rahmen der gesetzlichen Impressumspflicht müssen wir unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Diese werden von dritten Personen teilweise zur Übersendung nicht erwünschter Werbung und Informationen genutzt. Wir widersprechen hiermit jeglicher von uns nicht ausdrücklich autorisierten Übersendung von Werbematerial aller Art. Wir behalten uns ferner ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die unerwünschte und unverlangte Zusendung von Werbematerial vor. Dies gilt insbesondere für sogenannte Spam-E-Mails, Spam-Briefe und Spam-Faxe. Wir weisen darauf hin, dass die unautorisierte Übermittlung von Werbematerial sowohl wettbewerbsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände berühren kann. Speziell Spam-E-Mails und Spam-Faxe können zu hohen Schadensersatzforderungen führen, wenn sie den Geschäftsbetrieb durch Überfüllung von Postfächern oder Faxgeräten stören.

Cookies

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Erhebung von Zugriffsdaten

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Personenbezogene Daten erheben wir im Rahmen von Datenvermeidung und Datensparsamkeit nur in dem Ausmaß und so lange, wie es zur Nutzung unserer Webseite notwendig ist, beziehungsweise vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und halten uns bei Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten streng an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften und an diese Datenschutzerklärung. Fällt der Zweck der Datenerhebung weg oder ist das Ende der gesetzlichen Speicherfrist erreicht, werden die erhobenen Daten gesperrt oder gelöscht. Regelmäßig kann unsere Webseite ohne die Weitergabe persönlicher Daten genutzt werden. Wenn wir personenbezogene Daten erheben – etwa Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse – erfolgt diese Datenerhebung freiwillig. Ohne eine ausdrücklich erteilte Zustimmung von Ihrer Seite werden diese Daten Dritten nicht zur Kenntnis gebracht. Beachten Sie bitte, dass Daten im Internet allgemein nicht immer sicher übertragen werden. Besonders im E-Mail-Verkehr kann der Schutz beim Datenaustausch nicht garantiert werden.

Server Logfiles

Bei den Server Logfiles handelt es sich um anonymisierte Daten, die bei Ihrem Zugriff auf unsere Webseite erfasst werden. Diese Informationen ermöglichen keine Rückschlüsse auf Sie persönlich, sind aber aus technischen Gründen für die Auslieferung und Darstellung unserer Inhalte unverzichtbar. Weiterhin dienen Sie unserer Statistik und der ständigen Optimierung unserer Inhalte. Typische Logfiles sind das Datum und die Zeit des Zugriffs, die Datenmenge, der für den Zugriff benutzte Browser und seine Version, das eingesetzte Betriebssystem, der Domainname des von Ihnen beauftragten Providers, die Seite, von der Sie zu unserem Angebot gekommen sind (Referrer-URL) und Ihre IP-Adresse. Logfiles ermöglichen außerdem eine genaue Prüfung bei Verdacht auf eine rechtswidrige Nutzung unserer Webseite.

Google AdWords

Wir nutzen auf unserer Webseite mit Google AdWords ein Online-Werbeprogramm der Google Inc. Dabei wird auch das Conversion-Tracking eingesetzt. Mit diesem Tool setzt Google AdWords ein Cookie auf Ihrem PC, wenn Sie über eine Google-Werbeanzeige auf unsere Webseite kommen. Das Cookie hat nach 30 Tagen keine Gültigkeit mehr. Es dient keiner persönlichen Rückverfolgbarkeit. Besuchen Sie als Nutzer unsere Webseite und das Cookie arbeitet noch, wird für uns gemeinsam mit Google erkennbar, dass Sie auf die entsprechende Anzeige geklickt haben und zu unserer Seite weitergeleitet wurden. Dabei wird jedem Google AdWords-Kunden ein anderes Cookie zugewiesen. Cookies sind so nicht über die Webseiten der AdWords-Kunden nachverfolgbar. Mit den durch Conversion-Cookies eingeholten Daten werden Conversion-Statistiken für AdWords-Kunden erstellt. Wir als Kunden erfahren so die Gesamtanzahl der Nutzer, die auf unsere Anzeige reagiert haben und dann zu einer Webseite durchgeleitet wurden, die mit einem Conversion-Tracking-Tag versehen wurde. Wir erhalten bei diesem Vorgang keine Informationen, mit denen wir Sie als Nutzer persönlich identifizieren könnten. Sollten Sie das Tracking-Verfahren ablehnen, lässt sich das Cookie des Google-Conversion-Trackings über Ihren Internet-Browser deaktivieren. Nutzen Sie gegebenenfalls die Hilfe-Funktion des Browsers für weitere Informationen. Näheres zu den Datenschutzbestimmungen von Google erfahren Sie unter http://www.google.de/policies/privacy/.

Google Maps Plugin

Wir setzen auf unserer Webseite ein Plugin des Internetdienstes Google Maps ein. Betreiber von Google Maps ist Google Inc., ansässig in den USA, CA 94043, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View. Indem Sie Google Maps auf unserer Webseite nutzen, werden Informationen über die Nutzung dieser Webseite und Ihre IP-Adresse an einen Google-Server in den USA übermittelt und auch auf diesem Server gespeichert. Wir haben keine Kenntnis über den genauen Inhalt der übermittelten Daten, noch über ihre Nutzung durch Google. Das Unternehmen verneint in diesem Kontext die Verbindung der Daten mit Informationen aus anderen Google-Diensten und die Erfassung personenbezogener Daten. Allerdings kann Google die Informationen an Dritte übermitteln. Wenn Sie Javascript in Ihrem Browser deaktivieren, verhindern Sie die Ausführung von Google Maps. Sie können dann aber auch keine Kartenanzeige auf unserer Webseite nutzen. Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie Ihr Einverständnis mit der beschriebenen Erfassung und Verarbeitung der Informationen durch Google Inc.. Näheres zu den Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen für Google Maps erfahren Sie hier: https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.

Google+ Plugin

Wir nutzen auf unserer Webseite Funktionen von Google+. Das soziale Netzwerk wird von der Google Inc. angeboten, die in den USA, CA 94043, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View ansässig ist. Google+ ermöglicht Ihnen die globale Veröffentlichung von Inhalten über seine Schaltfläche. Ihnen werden außerdem personalisierte Inhalte von Google und Partneranbietern angeboten. Google speichert Ihre Bewertung (+1) zu Inhalten und Informationen von Webseiten, die Sie bei Vergabe von +1 angeklickt haben. Ihre Bewertung +1 kann mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in anderen Google-Services angezeigt werden. Google erfasst insgesamt Ihre 1+ Aktivitäten. Diese Erfassung dient der Optimierung und Personalisierung des Google-Angebots für Sie. Zur Benutzung der Google+ Plattform erstellen Sie unter einem von Ihnen gewählten Namen ein global sichtbares Profil. Der gewählte Name findet auch bei den anderen Google-Diensten Anwendung. Wer Ihre E-Mail-Adresse kennt, kann so zu Ihrem Google+ Profil gelangen. Google benutzt die erfassten Daten im Rahmen seiner Datenschutzbestimmungen unter anderem zur Erstellung von Statistiken, die zusammengefasst an Partnerfirmen weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Details zur Nutzung der Daten und die Datenschutzbestimmungen können unter http://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ eingesehen werden. Unter dem Link finden sich auch Hinweise zur individuellen Einstellung des Datenschutzes auf Google+.

Facebook

Sie finden auf unserer Webseite Plugins des sozialen Netzwerks Facebook. Dessen Anbieter ist die Facebook Inc. Sie ist ansässig in den USA, California 94025, 1 Hacker Way, Menlo Park. Das Facebook-Logo oder der "Like-Button" ("Gefällt mir"-Knopf) auf unserer Seite kennzeichnen die Facebook-Plugins für Sie erkennbar. Beachten Sie auch die Übersicht zu den Facebook-Plugins auf http://developers.facebook.com/docs/plugins/. Bei Ihrem Besuch auf unserer Webseite stellen wir über das Plugin direkt eine Verbindung mit dem Facebook-Server her. Sie sind dann über Ihren Browser dorthin geschaltet. Für Facebook ist damit die Information verbunden, dass Sie unsere Webseite mit Ihrer IP-Adresse besucht haben. Mit einem Klick auf den Facebook "Like-Button" verlinken Sie Inhalte unserer Webseite mit Ihrem Profil auf Facebook. Für Facebook wird der Besuch auf unserer Seite Ihrem Benutzerkonto zuordenbar. Dabei haben wir keine Kenntnis darüber, welcher Art die Inhalte sind, die an Facebook übermittelt werden und wie Facebook diese nutzt. Erhalten Sie nähere Informationen zur Datenerhebung und Datennutzung in der Facebook-Datenschutzerklärung, die Sie unter http://de-de.facebook.com/policy.php.php finden. Sie können die Zuordnung Ihres Besuches auf unserer Seite mit Ihrem Facebook-Profil unterbinden, indem Sie sich einfach vorher aus Ihrem Facebook-Account ausloggen.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH (Stand: März 2018)

I. Allgemeines / Geltungsbereich

  1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen Priminer Werkzeugmaschinen GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: „Geschäftsbedingungen“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH mit ihren Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten – in der jeweils aktuellen Fassung – auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  2. Bedingungen des Kunden finden auf d;lie Vertragsbeziehung zur Priminer Werkzeugmaschinen GmbH keine Anwendung, es sei denn, die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH hätte deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geschäftsbedingungen der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos eine Lieferung an den Kunden ausführt oder eine Leistung gegenüber dem Kunden erbringt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Eine Bestellung des Kunden hat schriftlich und unter Angabe einer entsprechenden Auftragsnummer zu erfolgen. Der Kunde ist an seine Bestellung für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen gebunden.
  3. Ein verbindlicher Vertrag kommt stets erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zustande.
  4. In Bezug auf den Umfang der Liefer- und Leistungspflicht der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH ist ausschließlich deren Auftragsbestätigung maßgeblich. Von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH in Angeboten, im Internet, in Katalogen, in Broschüren oder in sonstigen Veröffentlichungen publizierte Angaben in Text- oder Bildform (z.B. Beschreibungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder Zeichnungen) zur Beschaffenheit von Produkten sowie deren Verwendungsmöglichkeiten stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar und werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  5. Konstruktions- und sonstige Veränderungen, insbesondere solche, die einer Produktverbesserung oder der Erfüllung rechtlicher Vorgaben dienen, behält sich die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH vor, soweit diese die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen oder für den Kunden aus sonstigen Gründen nicht unzumutbar sind.
  6. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH behält sich sämtliche Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht, an den dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Spezifikationen, Mustern etc. vor. Der Kunde darf diese ausschließlich im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks verwenden. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind alle dem Kunden übergebenen Unterlagen etc. an die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zurückzugeben.
  7. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit einem Auftrag der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gegenüber Angaben macht und/oder Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Abbildungen etc.) bzw. Muster zur Verfügung stellt, übernimmt der Kunde die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit derselben sowie dafür, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

III. Preise

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise ab Werk exklusive Versand, Versicherung und Verpackung, die von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gesondert in Rechnung gestellt werden. Etwaig anfallende Zölle, Gebühren oder ähnliche Abgaben werden, soweit diese von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zu tragen sind, ebenfalls gesondert berechnet.
  2. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde bei umsatzsteuerpflichtigen Geschäften in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
  3. Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, sind die vereinbarten Preise bis zu dem in der Auftragsbestätigung der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH genannten Liefertermin verbindlich. Ist ein solcher nicht vereinbart, ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH für die Dauer von vier (4) Monaten ab Auftragsbestätigung an die vereinbarten Preise gebunden. Danach ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH berechtigt, nach Maßgabe der Ziff. III. 4. dieser Geschäftsbedingungen angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH mit der Lieferung in Verzug befinden.
  4. Erhöhen sich nach den in Ziff. III. 3. dieser Geschäftsbedingungen genannten Zeitpunkten die Rohstoffpreise für das jeweilige Produkt wesentlich (d.h. um mindestens zehn (10) %), so ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt. Zur Berechnung der eingetretenen Preissteigerung für die maßgeblichen Rohstoffe ist dabei auf öffentlich zugängliche Quellen zurückzugreifen.

Sofern sich nach den in Ziff. III. 3. dieser Geschäftsbedingungen genannten Zeitpunkten sonstige wesentliche Kostenfaktoren wie insbesondere Energie-, Lohn-, Transport- oder Versicherungskosten wesentlich (d.h. um mindestens zehn (10) %) erhöhen, ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH entsprechend der vorstehenden Regelung ebenfalls zu einer angemessenen Erhöhung der Preise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt. Entsprechendes gilt für den Fall von Wechselkursschwankungen.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Zahlungen in Euro und für die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH kostenfrei an die in der jeweiligen Rechnung angegebene Zahlstelle zu leisten.
  2. Rechnungen sind regelmäßig innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen gelten ab dem Datum als geleistet, ab dem die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH über den Rechnungsbetrag frei verfügen kann.
  3. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen durch den Kunden ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) p.a. zu verlangen. Darüber hinaus behält sich die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH das Recht vor, nachzuweisen, dass ihr infolge des Zahlungsverzugs des Kunden ein höherer Schaden entstanden ist.
  4. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nach Vertragsabschluss bekanntgewordene Umstände, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern, haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gegen den Kunden zur Folge. In einem solchen Fall ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH darüber hinaus berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
  5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH anerkannt sind. Ferner ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch fällig ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V. Liefer-/Leistungszeit

  1. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich eine feste Liefer-/Leistungsfrist oder ein fester Liefer-/Leistungstermin vereinbart ist, sind die von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH in Aussicht gestellten Fristen und Termine stets unverbindlich. Die Angabe von Fristen und Terminen erfolgt dabei grundsätzlich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung sowie der vertragsgemäßen Mitwirkung des Kunden. Nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen sowie die nicht rechtzeitige Beibringung etwaig vom Kunden zur Verfügung zu stellender Unterlagen (Genehmigungen, Freigaben etc.) sowie etwaig vereinbarter Anzahlungen oder Zahlungssicherheiten bedingen eine entsprechende Verlängerung der in Aussicht gestellten Fristen und Termine. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk bzw. das Lager der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH oder eines von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH mit der Lieferung beauftragten Dritten verlassen hat oder, soweit der Kunde selbst für den Transport des Liefergegenstands zu sorgen hat, dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
  2. Gerät die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine solche unmöglich, so ist der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Schadensersatz haftet die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH im Falle des Verzugs oder der Unmöglichkeit ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. IX. dieser Geschäftsbedingungen.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH, eine Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, politische Unruhen, behördliche Eingriffe (beispielsweise die Verweigerung erforderlicher Export- oder Importgenehmigungen) oder sonstige unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen, gleich, die der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH die rechtzeitige Lieferung oder Leistungserbringung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Behinderungen während des Verzugs oder bei einem Unterlieferanten der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH eintreten. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH wird den Kunden unverzüglich informieren, sofern ein Fall höherer Gewalt im Sinne dieser Ziff. V. 3. dieser Geschäftsbedingungen auftritt.
  4. Wird eine Lieferung auf Wunsch des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die dieser zu vertreten hat, verzögert, ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH berechtigt, dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von nullkommafünf (0,5) % des Auftragswerts der jeweiligen Lieferung, insgesamt jedoch höchstens fünf (5) % des Auftragswerts der jeweiligen Lieferung, in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens infolge der verzögerten Lieferung bleibt den Parteien unbenommen.
  5. Angemessene Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig, sofern eine Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die restliche Lieferung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten oder erheblicher Mehraufwand entstehen. Sie gelten als selbständige Geschäfte und werden gesondert berechnet.

VI. Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme

  1. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. Lager Neumünster (bei ausländischen Kunden: Incoterm "EXW – Ex Works").
  2. Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, trägt der Kunde alle dadurch entstehenden Kosten. Der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH steht die Wahl des Transportwegs und des Transportunternehmens frei. Etwaige Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Empfang des Liefergegenstands schriftlich nach Art und Umfang zu melden. Eine Versicherung des Liefergegenstands gegen Transport-, Diebstahl-, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten.
  3. Bei Lieferungen ab Werk erfolgen Versand und Transport stets auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn vom Lager eines Dritten geliefert wird (Streckengeschäft). Die Gefahr geht, auch bei Teillieferung, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager verlassen hat. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die beim Kunden liegen, oder hat der Kunde selbst für den Transport des Liefergegenstands zu sorgen, erfolgt der Gefahrübergang mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden.
  4. Bei Lieferungen frei Haus/Lager geht die Gefahr, auch bei Teillieferung, auf den Kunden über, sobald die Ware am Lieferort abladebereit eingetroffen ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden branchenüblich berechnet. Scheitert die Anfahrt zum Lieferort aus Gründen, die im Risikobereich des Kunden liegen, geht die Gefahr mit Scheitern der Anfahrt auf den Kunden über. Dies gilt auch bei unberechtigter Annahmeverweigerung durch den Kunden.
  5. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden in angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
  6. Lieferungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte aus Ziff. VIII. dieser Geschäftsbedingungen entgegenzunehmen und nicht vor einer etwaigen Berechtigung des Kunden zum Rücktritt gemäß Ziff. VIII. 4. dieser Geschäftsbedingungen an die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zurückzusenden.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH behält sich das Eigentum hinsichtlich der an den Kunden gelieferten Gegenstände (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher gegenüber dem Kunden bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich zukünftig entstehender Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware als solche zu kennzeichnen, getrennt von anderen Waren zu lagern sowie pfleglich zu behandeln. Ferner ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
  3. Tritt die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere wegen Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, so hat der Kunde sämtliche Kosten der Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware durch die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem aus einer Verwertung durch die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH erzielten Erlös. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und alle notwendigen Informationen mitzuteilen sowie den Dritten über die bestehenden Eigentumsverhältnisse zu informieren.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nicht gehörenden Gegenständen des Kunden verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Werts der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH anteilsmäßig Miteigentum überträgt, welches der Kunde für die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH unentgeltlich verwahrt. Für die durch Verarbeitung bzw. Verbindung entstehende Sache gelten im Übrigen die gleichen Regelungen wie für die Vorbehaltsware.
  5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er sich der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung an die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH ermächtigt. Die Befugnis der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ihr gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung durch den Kunden vorliegt. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH kann jederzeit verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und seine Abnehmer bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Abnehmern die Abtretung offenlegt.
  6. Übersteigt der Wert der zu Gunsten der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH bestehenden Sicherheiten deren Gesamtforderungen gegen den Kunden um mehr als zwanzig (20) %, so ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet.

VIII. Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser den ihm gesetzlich obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Jedwede Mängelrüge hat der Kunde der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH gegenüber schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels zu erklären, damit dieser eine Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge möglich ist.
  2. Erfolgt die Mängelrüge des Kunden zu Unrecht, ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH berechtigt, vom Kunden Ersatz für die im Zusammenhang mit der Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
  3. Bei einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge hat der Kunde zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung, den die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) erbringt. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Macht der Kunde in diesem Zusammenhang berechtigterweise Kosten geltend, die ihm aus dem Einsatz eigener Mitarbeiter oder eigenen Materials entstanden sind, so sind die Erstattungsansprüche des Kunden insoweit auf seine Selbstkosten begrenzt. Erhöhen sich die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen dadurch, dass der Liefergegenstand auf Veranlassung des Kunden an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde, so sind die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten vom Kunden zu tragen.
  4. Ist die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, verweigert die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH eine solche, verzögert sich die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bei einer Teillieferung ist der Kunde zum Rücktritt vom gesamten Vertrag oder zum Schadensersatz statt der ganzen Leistung nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. IX. dieser Geschäftsbedingungen nur berechtigt, wenn er an der erbrachten Teilleistung unter Anlegung eines objektiven Maßstabs kein Interesse hat.
  5. Die Gewährleistung entfällt, sofern der Kunde ohne die Zustimmung der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH den Liefergegenstand eigenmächtig bearbeitet oder durch Dritte bearbeiten lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Bearbeitung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH haftet darüber hinaus nicht für unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, insbesondere unsachgemäße Installation, übermäßige Beanspruchung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhaften Einsatz durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung (Verschleiß), Missachtung von Nutzungshinweisen oder anderweitig fehlerhafte Behandlung oder Handhabung.
  6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung wegen Mängeln beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang.

IX. Haftung

  1. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung ausschließlich nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. IX dieser Geschäftsbedingungen. Im Übrigen ist jegliche Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  2. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens, wegen Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  3. Darüber hinaus haftet die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Vertragswesentlich sind dabei diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  4. Die Haftung der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH ist auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur dann ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands zu erwarten sind. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sind in jedem Fall ausgeschlossen.
  5. Der Kunde wird die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH, falls er diese nach den vorstehenden Regelungen in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Der Kunde hat der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH dabei Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.
  6. Die Regelung zum Ausschluss der Gewährleistung in Ziff. VIII. 5. dieser Geschäftsbedingungen gilt für Schadensersatzansprüche entsprechend.
  7. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung beträgt ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung sonstiger Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit beträgt ein (1) Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Im Falle der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Ziff. IX. 3 dieser Geschäftsbedingungen gilt abweichend die gesetzliche Verjährungsfrist.

X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und gelten nur für den jeweiligen Vertrag. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
  2. Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Priminer Werkzeugmaschinen GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, Neumünster.
  3. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Neumünster. Die Priminer Werkzeugmaschinen GmbH ist allerdings berechtigt, den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall versuchen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner bei Vertragsschluss im wirtschaftlichen Sinne gewollt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.